Änderung der Beitragsordnung zum 1. Januar 2025
Wichtige Hinweise für alle Mitglieder
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. November 2024 wurde die Beitragsordnung des BTSV an vier Stellen verändert. Wir möchten euch hiermit einen Überblick geben. Alle Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Aufnahmegebühr
Die aktuelle Aufnahmegebühr von 10 Euro pro Neumitglied wird auf 18,95 Euro erhöht. Die Mehreinnahmen sollen einerseits für die Implementierung einer neuen Mitgliedersoftware genutzt werden, von der alle Mitglieder zukünftig profitieren. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Rahmen einer langfristigen Mitgliederkampagne ab 2025, allen Neumitgliedern ein kleines Begrüßungsgeschenk zukommen zu lassen. Aktuell bekommen nur die Fördermitglieder eine Willkommensbox mit Geschenk.
Beitragsermäßigung
Die bisher geltende Regelung, dass Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren einen ermäßigten Beitrag zahlen, wenn Sie einen Nachweis erbringen, fällt weg. So konnten bisher z.B. Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende in der Altersspanne den Beitrag zahlen, der auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahre galt. Neu ist, dass sich der ermäßigte Beitrag am Alter orientiert. Alle Mitglieder von 0 bis 25 Jahren zahlen automatisch den ermäßigten Beitrag und ab 26 Jahren automatisch den Vollzahlerbeitrag. Die Erbringung von Nachweisen ist dann nicht mehr notwendig. Betroffen davon sind sowohl aktive als auch passive Mitglieder. Für Fördermitglieder gibt es aktuell keine Beitragsermäßigung.
Beiträge für aktive Mitglieder
Ab Jahresbeginn erwarten den BTSV höhere externe Kosten. Der Landessportbund Niedersachsen erhöht die jährlichen Beiträge, die Sportvereine pro Mitglied bezahlen müssen. Dabei ist es egal, ob die Mitglieder aktiv, passiv oder fördernd sind. Auch beitragsfrei gestellte Mitglieder (z.B. Ehrenmitglieder) werden in die Berechnung mit einbezogen. Der BTSV erwartet einen jährlichen Mehraufwand von ca. 11.000 Euro. Darüber hinaus plant die Stadt Braunschweig für die Anmietung von Sportstätten eine Erhöhung der Gebühren von bis zu 30%. Das bedeutet für den BTSV pro Jahr einen Mehraufwand von ca. 15.000 Euro. Die folgenden Beitragserhöhungen sind so kalkuliert, dass die Zusatzkosten von ca. 26.000 Euro gedeckt werden können und zudem Spielraum bleibt, der es zum einen ermöglicht, in eigene Infrastrukturen zu investieren, aber auch den Beitrag in naher Zukunft nicht nochmal anheben zu müssen.
Mitgliedsbeiträge pro Monat
Alt Neu
Ermäßigt 12,00 € 13,00 €
Vollzahler 17,50 € 19,00 €
Familienmitgliedschaften
Es werden sowohl die Strukturen der Familien als auch die Beiträge angepasst. Aktuell gilt eine Familienmitgliedschaft erst ab drei Personen, wovon mindestens eine erwachsen sein muss. Die Familien zahlten bisher einen pauschalen Monatsbeitrag (aktiv 35€ / passiv 20 €), unabhängig davon, wie viele Personen zu dieser Familie gehörten. Neu ist zum einen, dass Familien bereits ab zwei Personen (mind. ein Erwachsener – bzw. ab drei Personen mit max. zwei Erwachsenen) berücksichtigt werden. Zum anderen wird jedem Familienmitglied ein Beitrag zugeordnet, der günstiger ist als bei einer Einzelmitgliedschaft. Je nach Anzahl der Kinder wird der Beitrag pro Person bis zum dritten Kind (sortiert nach Alter) gestaffelt. Zudem ist es innerhalb einer Familie möglich, sowohl aktive als auch passive Mitgliedschaften zu haben. Kinder können als Familienmitglied bis 17 Jahre geführt werden. Danach werden sie automatisch Einzelmitglieder mit ermäßigtem Beitrag bis maximal 25 Jahre. Die Beitragsanpassungen betreffen nur die aktiven Familienmitglieder. Die passiven Familien übernehmen nur die Regeln der neuen Familiengröße.
Die neue Familienmitgliedschaft pro Monat im Vergleich Zur Einzelmitgliedschaft
Einzelmitglied Familienmitglied
Erwachsener aktiv 19,00 € 17,50 €
1. Kind aktiv 13,00 € 11,00 €
2. Kind aktiv 13,00 € 10,00 €
ab 3. Kind aktiv 13,00 € 8,50 €
Erwachsener passiv 10,00 € 10,00 €
Kind passiv 6,70 € 0,00 €
Allgemeine Hinweise
Die Umstellung der Änderungen der Beitragsordnung erfolgt zum 1.1.2025 automatisch und wird im Beitragseinzug im Januar berücksichtigt. Mitgliedschaften, in denen aktuell ein Erwachsener und ein Kind Mitglied sind und die nach der neuen Struktur auch als kleine Familien gelten, melden sich bitte bis 31.12.2024 schriftlich in der Geschäftsstelle, damit die Beitragsvergünstigung berücksichtigt werden kann. Mitglieder, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, haben bis 31.12.2024 die Möglichkeit, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Diese muss schriftlich per Post (Poststempel) oder Mail an mitgliederwesen@eintracht.com fristgerecht eigereicht werden.