Ordentliche Mitgliederversammlung 2026

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. findet am 15. November 2026 statt.

Wie gewohnt, können Mitglieder des Vereins sowohl in Präsenz (Audimax der TU Braunschweig), als auch digital teilnehmen. Die Einladung mit der Tagesordnung wird, entsprechend der Satzung, spätestens sechs Wochen vor der Versammlung veröffentlicht.

In diesem Jahr finden für drei Gremien Neuwahlen statt. Daher möchten wir alle Mitglieder frühzeitig über das im Gesamtvorstand abgestimmte Verfahren informieren. Wahlen finden statt für folgende Gremien:

  • Präsidium
  • Funktionsvorstand
  • Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften

Für alle Gremien können sich Interessierte beim Wahlausschuss bis 30. September 2026 bewerben. Der Wahlausschuss tagt Anfang Oktober und prüft die eingegangenen Unterlagen, entsprechend den Satzungsvorgaben, bereitet die Veröffentlichung vor und informiert über die Kandidaturen.

Entsprechend der vorliegenden Bewerbungen für die einzelnen Gremien werden unterschiedliche Wahlverfahren Anwendung finden, die im Folgenden erläutert werden.

Im Präsidium stehen fünf Mandate zur Wahl. Neben dem Präsidenten / der Präsidentin sind vier weitere Mandate für Vizepräsident/innen in den Bereichen (1. Vizepräsident/in, Finanzen, Abteilungen und Fußball) für die Amtszeit von drei Jahren zu wählen. Bewerber/innen nutzen bitte das Bewerbungsformular. Da es sich um eine ämterbezogene Wahl handelt, ist jeweils das Amt, wofür man kandidieren möchte, anzugeben. Aus dem amtierenden Präsidium heraus werden Nicole Kumpis, Uwe Fritsch und Corinna Griese zur Wahl antreten. Ken Reichel und Dr. Thies Vogel stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

Der Funktionsvorstand besteht aus fünf Personen, wobei die amtierende Jugendwartin (Simone Hübner-Weber) über die Jugendversammlung gewählt wird und die Amtszeit noch bis 2027 läuft. Die bisherigen Mandatsträger Christian Draheim (Medien- und Kommunikationsbeauftragter) und Patrick Leonardi (Vielfältigkeitsbeauftragter) treten nicht erneut zur Wahl an. Wolf-Rüdiger Busch (Traditionspfleger) und Jörg Schreiner (Sportwart) treten zur Wahl für eine Amtszeit von drei Jahren an. Bewerber/innen nutzen bitte das Bewerbungsformular.

Für die Wahlen im Präsidium und Funktionsvorstand gilt eine Einzelwahl für das jeweilige Amt. Das bedeutet, wenn nur eine Person für ein Amt kandidiert, können sich die Mitglieder dafür oder dagegen entscheiden bzw. enthalten. Treten zwei Personen für ein Amt an, wird die Wahl als Stichwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass das stimmberechtigte Mitglied die Wahl hat zwischen den beiden Personen oder einer Enthaltung. Sollten mehrere Kandidatinnen und Kandidaten antreten, kann das stimmberechtigte Mitglied eine Ja-Stimme vergeben und kann sich bei den weiteren Personen enthalten bzw. dagegen stimmen. Maßgeblich ist die Erreichung einer einfachen Mehrheit. Sollte das im ersten Wahlgang nicht gegeben sein, erfolgt ein zweiter Wahldurchgang.

Die Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften, welche per Satzung deckungsgleich sind, bestehen aus neun Personen. Die Mitglieder fassen in der Versammlung hinsichtlich der Besetzung einen Beschluss durch Stimmabgabe, die vom Präsidium in der darauffolgenden Haupt- und Gesellschafterversammlung umzusetzen ist. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Gremium setzt sich wie folgt zusammen, was sich entsprechend auch auf die Wahlvorgänge auswirkt. Der Präsident / Die Präsidentin hat durch das Amt ein Mandat im Aufsichtsrat. Ein weiteres Mitglied aus dem Präsidium (Vizepräsident/in) wird auf Vorschlag des Präsidiums durch den Gesamtvorstand des Vereins entsendet und könnte auf demselben Weg auch wieder abberufen werden. Die Entsendung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, im Rahmen der kommenden Vorstandssitzung. Dieses Mandat steht auf der Mitliederversammlung nicht zur Wahl. Der Vertreter / die Vertreterin der Fanabteilung wird über die Mitgliederversammlung der Fanabteilung (21. September 2026) dem Wahlausschuss vorgeschlagen. Dieses Mandat wird dann am 15. November 2026 zur Wahl gestellt. Der vierte Posten in den Aufsichtsräten muss durch eine Person mit nachweislicher Fußballfachkompetenz besetzt werden. Für die Wahlen des Vertreters / der Vertreterin der Fanabteilung und des Mandates zur Fußballfachkompetenz wird eine Einzelwahl pro Mandat durchgeführt, in dem die stimmberechtigten Mitglieder, wie oben beschrieben, die Möglichkeit haben mit Ja, Nein und Enthaltung pro Kandidat/in abzustimmen. Bei mehreren Kandidaten/Kandidatinnen erfolgt die Wahl ebenfalls nach den oben beschriebenen Verfahrensweisen.

Für die verbleibenden fünf Mandate sehen die Satzungen vor, die Besetzung entlang von Soll-Bestimmungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Kandidaten und Kandidatinnen Kompetenzen in mindestens einem der folgenden Bereiche nachweislich einbringen können

  • Fans
  • Finanzen
  • Profifußball
  • Recht
  • Wirtschaft

Da es sich um Soll-Kompetenzen handelt, müssen diese nicht alle im Aufsichtsrat vertreten sein und auch die Anzahl der jeweiligen Mandate pro Kompetenz ist nicht definiert. Es obliegt der Mitgliederversammlung durch Abstimmung zu den einzelnen Personen die Verteilung festzulegen. Sollten sich für diese fünf Mandate nicht mehr als fünf Kandidaten und Kandidatinnen finden, werde alle Personen einzeln gewählt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit pro Person mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Erzielt eine Person eine einfache Mehrheit (Mehr Ja- als Nein-Stimmen, wobei Enthaltungen entfallen), erhält sie das Mandat für den Aufsichtsrat. Sollten sich mehr als fünf Personen zur Wahl stellen, wird ebenfalls eine Einzelwahl durchgeführt. Das bedeutet jedes stimmberechtigte Mitglied kann auch hier für jede zur Wahl stehende Person mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen. Da aber nur fünf Mandate zu vergeben sind, hat jedes stimmberechtigte Mitglied maximal fünf Ja-Stimmen zur Verfügung. Daher stehen in dem Fall alle zur Wahl stehen Personen auf einem digitalen Stimmzettel und es wird technisch sichergestellt, dass ein Mitglied nicht mehr als fünf Ja-Stimmen abgeben kann. Gewählt sind dann die Kandidaten und Kandidatinnen, die für sich eine einfache Mehrheit erhalten. 

Aus dem amtierenden Aufsichtsrat heraus werden Rainer Cech und Ullrich Wegner zur Wiederwahl antreten. Sebastian Götze bewirbt sich über die Fanabteilung für eine Wiederwahl. Rüdiger Warnke tritt nicht erneut an. Bewerber/innen nutzen bitte das Bewerbungsformular.

Fragen zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 und zu den Wahlen beantworten wir gerne per E-Mail: mv@eintracht.com. An diese Adresse können auch die digitalen Bewerbungsunterlagen versendet werden.