
Eintracht-Tennis ändert Abteilungsordnung
Junge Erwachsene zahlen künftig einheitlich einen ermäßigten Beitrag.
Bei der Unterteilung der Mitglieder und der Mitgliedsgebühren passt die Eintracht-Tennisabteilung ihre Abteilungsordnung der neuen Regelung des Gesamtvereins an. Das hat die Tennis-Mitgliederversammlung am 23. April mit mehr als 2/3-Mehrheit beschlossen. Die ordentlichen Mitglieder unterteilen sich daher künftig in die Gruppen Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres) und Erwachsene.
Die bisherige Ermäßigung für Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren, die einen Nachweis erbringen zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren etc, entfällt. Stattdessen zahlen junge Erwachsene künftig einheitlich einen ermäßigten Beitrag in der Tennisabteilung von 65 Euro. Für die Kategorien „Kinder und Jugendliche“ und „Erwachsene“ ändert sich nichts.
Im Dezember 2024 zählte die Tennisabteilung 362 Mitglieder. Für 45 von ihnen galt eine der Ermäßigungen „Schüler*in“, „Studierende“ und „Auszubildende“.