
Erläuterungen zur Arbeit des Wahlausschusses im BTSV
Ein wichtiger Bestandteil unserer Mitgliederversammlung am 16. November 2025 im Audimax der TU Braunschweig sind Wahlen für unterschiedliche Funktionen.
Für diese Wahlen bestand bis zum 30. September 2025 die Möglichkeit, sich auf die vakanten Positionen im Präsidium, Aufsichtsrat, Ehrenrat und Rechnungsprüfenden zu bewerben. Durch das Ausscheiden von zwei Mandatsträgerinnen ist bis zum Ende der Amtszeit Ende 2026 je ein Mandat im Präsidium (Vizepräsident/in Abteilungen) und im Aufsichtsrat (ohne Kompetenzprofil) neu zu wählen.
Der Ehrenrat besteht aus fünf festen Mitgliedern und bis zu zwei Stellvertretenden. Für den Gesamtverein sind zwei Rechnungsprüfende zu wählen. Beide Gremien werden für zwei Jahre neu gewählt.
Im Bewerbungszeitraum wurden jeweils zwei Bewerbungen für das Mandat im Präsidium des BTSV Eintracht von 1895 e.V. und das Amt im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaften eingereicht. Zudem gibt es sechs Bewerbungen für den Ehrenrat und vier Bewerbungen für die Position der Rechnungsprüfenden.
Gemäß der Satzung des BTSV bedarf es für die Gremien des Präsidiums und des Aufsichtsrates die Prüfung auf eine grundsätzliche Eignung für die vakanten Positionen durch den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss wird durch den Vorstand des Vereins gebildet. Dieser besteht aus: den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Abteilungen, dem Vereinssportwart, dem Medien- und Kommunikationsbeauftragten, dem Vielfältigkeitsbeauftragten, dem Vereinsjugendwart und dem Traditionspfleger.
Im Zusammenhang mit der Besetzung von Präsidiumsmandaten ist das Präsidium nicht im Wahlausschuss vertreten. Zudem sind Vorstandsmitglieder von der Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses ausgeschlossen, sofern sie selbst kandidieren.
Die Bewerbenden für den Aufsichtsrat und das Präsidium stellten sich am vergangenen Montag und Dienstag dem Wahlausschuss vor.
Der Wahlausschuss hat die Aufgabe im Vorfeld der Wahl die grundsätzliche Eignung der Kandidierenden für das entsprechende Amt festzustellen. Dabei wird kontrolliert, ob alle formalen Kriterien, wie sie in der Vereinssatzung oder Wahlordnung festgelegt sind, eingehalten wurden – etwa die Mitgliedsdauer, die fristgerechte Einreichung der Bewerbung oder mögliche Unvereinbarkeiten mit dem Amt. Darüber hinaus kann der Wahlausschuss, ebenfalls die persönliche oder fachliche Eignung der Bewerbenden bewerten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Amtes gerecht werden können.
Seine zentrale Funktion besteht darin, zu gewährleisten, dass nur geeignete und satzungsgemäß wählbare Personen zur Wahl zugelassen werden. Dabei handelt der Wahlausschuss im Interesse des Vereins und seiner Mitglieder.
Zur praktischen Umsetzung seiner Aufgaben sieht der Wahlausschuss die sorgfältige Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie ein persönliches Gespräch mit jedem Bewerbenden vor. Diese Gespräche dienen dazu, ein umfassendes Bild der Motivation, der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung der Kandidierenden zu gewinnen. Auf Grundlage der gesammelten Informationen und einer internen Beratung trifft das Gremium anschließend eine Entscheidung über die Zulassung zur Wahl.
„Nach intensiver Diskussion im Gremium hält der Wahlausschuss einen Bewerber auf das Mandat des Vizepräsidenten Abteilung für nicht geeignet und hat ihn dementsprechend auch nicht für die Wahlen am 16. November 2025 als Kandidaten nominiert“, erklärt Mario Goldmann, Vorsitzender der Fanabteilung, welcher den Wahlausschuss zum Thema Präsidium geleitet hat.
Final stehen nun die folgenden Personen am 16. November 2025 zur Wahl:
Präsidium
Vizepräsidentin Abteilungen – Corinna Griese
Aufsichtsrat
Dr. Ulrich Wegner
Oliver Walther
Ehrenrat
Ursula Blumenberg
Manfred Böhm
Gerald Gaus
Gerhard Mädge
Jochen Schrader
Thomas Weirauch
Rechnungsprüfer
Sven Berger
Christian Briesen
Heinz Emmrich
Thomas Kühnemann
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung findet ihr hier.