
Bewerbungsverfahren zur Mitgliederversammlung
Auf der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am 16. November 2025 stehen für die Gremien des Präsidiums, der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften, des Ehrenrats sowie der Rechnungsprüfer Wahlen an. Während der Ehrenrat, bestehend aus fünf Personen und zwei Stellvertretenden, und die beiden Rechnungsprüfer für zwei Jahre Amtszeit neu gewählt werden, sind im Präsidium und im Aufsichtsrat je ein Mandat bis zum Ende der laufenden Amtszeit Ende 2026 zu vergeben.
Im Präsidium ist nach dem Ausscheiden von Bettina Heinicke der Posten des/der Vizepräsident/in Abteilungen vakant. Im Aufsichtsrat ist ein Mandat zu vergeben für die ausgeschiedene Katja Wittfoth. An diese Stelle ist laut Satzung keine fachliche Voraussetzung geknüpft. Auch wenn in der Vergangenheit Fußballexpertise in die Arbeit eingeflossen ist, war dies keine formale Bedingung für die Ausübung des Mandates.
Für die Ämter im Ehrenrat und der Rechnungsprüfer ist eine formlose Meldung an btsv@eintracht.com möglich. Interessierte Personen können sich bei Fragen gerne direkt in der Geschäftsstelle melden.
Für die Mandate im Präsidium und Aufsichtsrat müssen alle Bewerberinnen und Bewerber durch den Wahlausschluss. Dieser hat die Aufgabe die grundsätzliche Eignung für die Kandidatur festzustellen. Der Wahlausschuss zur Wahl des Mandates im Präsidium besteht aus dem Vorstand des BTSV von 1895 e.V. (Abteilungsleitende und Funktionsvorstand). Bei der Wahl des Mandates für den Aufsichtsrat wird der Wahlausschuss zusätzlich durch das Präsidium ergänzt.
Das Gremium tagt zur Aufstellung der Kandidaten am 6. und 7.10, jeweils ab 18 Uhr im Stadion. Bewerberinnen und Bewerber können sich mit den Interessentenbögen für den Aufsichtsrat und das Präsidium unter btsv@eintracht.com bis einschl. 30. September 2025 bewerben. Nach Bewerbungseingang erhalten die Bewerbenden genauere Informationen über den weiteren zeitlichen Ablauf.